Ihre Notare im Herzen von Moers

  1. Bitte nehmen Sie vor einer persönlichen Vorsprache in der Geschäftsstelle unbedingt telefonisch oder auf elektronischem Wege Kontakt auf. Ein Zugang zum Büro ohne vorherige Terminvereinbarung ist bis auf weiteres nicht möglich.

     
  2. Soweit Sie vor kurzem, d. h. grundsätzlich innerhalb der letzten 14 Tage,

    • mit dem Coronavirus infiziert oder daran erkrankt sind,
    • Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden,
    • ein Risikogebiet bereist haben (siehe hierzu die Information des Robert-Koch-Instituts),
    • typische Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen haben bzw. gehabt haben,

    möchten wir Sie bitten, auf eine persönliche Wahrnehmung eines Termins in der Geschäftsstelle zu verzichten. Rechtlich existieren insoweit verschiedene Lösungen, um eine unaufschiebbare Beurkundung dennoch zu ermöglichen. Denkbar ist etwa die Vertretung durch eine andere Person aufgrund einer Vollmacht oder vollmachtlos, vorbehaltlich Ihrer nachträglichen Bestätigung/Genehmigung. Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen zur Klärung der angemessenen Verfahrensweise jederzeit gern zur Verfügung. Sofern die Beurkundung von höchstpersönlichen Erklärungen erfolgen soll, bei denen eine Stellvertretung rechtlich nicht zulässig ist (z. B. Testamente, General- und Vorsorgevoll­machten, Patientenverfügungen etc.), werden wir in jedem Einzelfall mit Ihnen Rücksprache nehmen und sorgfältig prüfen, ob, wie und an welchem Ort eine Beurkundung unter Wahrung geeigneter Schutzmaßnahmen mit einem verminderten Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann.

     
  3. Bei der Wahrnehmung von Terminen möchten wir Sie bitten, auf die Begleitung durch Personen zu verzichten, die nicht auch an der Beurkundung selbst beteiligt sind (z. B. Verwandte, Freunde, Kinder etc.).

     
  4. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Vorgespräche und andere Beratungs- und Besprechungstermine grundsätzlich nur noch telefonisch durchführen. Mandanten, die bereits entsprech­ende Termine vereinbart haben, werden wir rechtzeitig vor dem Termin hierüber infor­mieren.

     
  5. In bestimmten Fällen oder für bestimmte Angelegenheiten bieten wir Ihnen an, die Amtstätigkeit im Freien vor der Geschäftsstelle vorzunehmen.

     
  6. Um das Risiko einer Ansteckung für Sie sowie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Notarstelle so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, behördliche Vorgaben und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Abstands-, Trennungs- und Hygienemaß­nahmen konsequent zu beachten.

     

Wir danken für Ihr Verständnis!